Entschuldigungen, Freistellungen, Beurlaubungen


Entschuldigungen

Im Krankheitsfall benötigt die Schule am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn eine Entschuldigung. Sie können Ihr Kind persönlich, schriftlich oder telefonisch entschuldigen. Wenn Sie auf den Anrufbeantworter der Schule sprechen, nennen Sie bitte den Namen und die Klasse Ihres Kindes.




Freistellungen vom Sportunterricht

Ist eine Teilnahme am Sportunterricht aus ärztlicher Sicht nicht möglich, benötigen wir ein Attest.




Beurlaubungen

Eine Beurlaubung ist grundsätzlich vor dem gewünschten Zeitraum zu beantragen.
Für einen Urlaubstag wenden Sie sich an die Klassenlehrerin, ab zwei Tagen an die Schulleitung.

Dienstag, 22. Mai 2012

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